Prüfungsfragen Sachkundeprüfung §34a Bürgerliches Gesetzbuch

Originale Prüfungsfragen der Sachkundeprüfung §34a Bürgerliches Gesetzbuch – mit den richtigen Antworten und Erklärungen. Der vollständige Fragenkatalog umfasst 60 Fragen, die du alle kostenlos online üben kannst.

Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026

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Alle Prüfungsfragen zur Sachkundeprüfung §34a im Überblick

Prüfungsfragen für Sachkundeprüfung §34a Bürgerliches Gesetzbuch

Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf Sachkundeprüfung §34a Bürgerliches Gesetzbuch vor.

  1. 1.Welches grundlegende Prinzip kennzeichnet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Verhältnis zwischen den beteiligten Parteien?

    • Es herrscht das Prinzip der Über- und Unterordnung.
    • Es gilt das Prinzip der Gleichordnung (Privatautonomie).
    • Der Staat steht immer über dem Bürger.
    • Es handelt sich um ein subordinationsrechtliches Verhältnis.

    Erklärung: Im BGB begegnen sich die Parteien rechtlich auf Augenhöhe: Es gilt das Prinzip der Gleichordnung, man spricht von Privatautonomie. Niemand ist dem anderen von vornherein über- oder untergeordnet.

    Infografik zur Erklärung: Welches grundlegende Prinzip kennzeichnet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Verhältnis zwischen den beteiligten Parteien?
  2. 2.Wer ist im Sinne des BGB als „Eigentümer“ einer Sache zu verstehen?

    • Jemand, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt.
    • Jemand, dem die Sache rechtlich gehört und der nach Belieben mit ihr verfahren kann.
    • Jemand, der die Sache nur vorübergehend gemietet hat.
    • Der Besitzdiener, der die Sache für einen anderen verwahrt.

    Erklärung: Im BGB ist der Eigentümer die Person, der eine Sache rechtlich gehört und die rechtlich frei darüber bestimmen darf (z. B. verkaufen, verschenken, zerstören). Besitz (tatsächliche Gewalt) und Eigentum (rechtliche Zuordnung) sind zu unterscheiden.

    Infografik zur Erklärung: Wer ist im Sinne des BGB als „Eigentümer“ einer Sache zu verstehen?
  3. 3.Was versteht man unter „Besitz“ gemäß § 854 BGB?

    • Die rechtliche Herrschaft über eine Sache.
    • Die tatsächliche Gewalt über eine Sache.
    • Den Eigentumsnachweis durch Kaufvertrag.
    • Das Recht, eine Sache zu verkaufen.

    Erklärung: Besitz nach § 854 BGB bedeutet, dass jemand die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt, also sie faktisch in seiner Hand oder unter seiner Kontrolle hat. Es geht nicht um Eigentum oder Rechte, sondern nur darum, wer die Sache tatsächlich beherrscht.

    Infografik zur Erklärung: Was versteht man unter „Besitz“ gemäß § 854 BGB?
  4. 4.Ab welchem Alter ist ein Mensch in Deutschland gemäß BGB voll geschäftsfähig?

    • Ab Vollendung des 7. Lebensjahres.
    • Ab Vollendung des 14. Lebensjahres.
    • Ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
    • Ab Vollendung des 21. Lebensjahres.

    Erklärung: Nach dem BGB ist man erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres voll geschäftsfähig. Vorher ist man nur beschränkt oder gar nicht geschäftsfähig.

    Infografik zur Erklärung: Ab welchem Alter ist ein Mensch in Deutschland gemäß BGB voll geschäftsfähig?
  5. 5.Wann beginnt die Deliktsfähigkeit bei Kindern grundsätzlich gemäß § 828 Abs. 1 BGB?

    • Mit Vollendung des 7. Lebensjahres.
    • Mit der Geburt.
    • Mit Vollendung des 14. Lebensjahres.
    • Mit Vollendung des 10. Lebensjahres.

    Erklärung: Deliktsfähigkeit bedeutet, dass jemand für einen Schaden rechtlich verantwortlich gemacht werden kann. Kinder sind nach § 828 Abs. 1 BGB bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres deliktsunfähig, ab dem 7. Geburtstag beginnt also grundsätzlich ihre Deliktsfähigkeit.

    Infografik zur Erklärung: Wann beginnt die Deliktsfähigkeit bei Kindern grundsätzlich gemäß § 828 Abs. 1 BGB?
  6. 6.Was versteht man unter „verbotener Eigenmacht“ gemäß § 858 BGB?

    • Die Wegnahme einer Sache durch den Eigentümer.
    • Die Besitzentziehung oder -störung ohne den Willen des Besitzers und ohne gesetzliche Gestattung.
    • Die rechtmäßige Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher.
    • Die Notwehr gegen einen rechtswidrigen Angriff.

    Erklärung: Verbotene Eigenmacht liegt vor, wenn jemand einem anderen den Besitz entzieht oder ihn darin stört, ohne dessen Willen und ohne gesetzliche Erlaubnis. Entscheidend sind also Besitzentziehung oder -störung gegen den Willen des Besitzers und ohne rechtliche Grundlage.

    Infografik zur Erklärung: Was versteht man unter „verbotener Eigenmacht“ gemäß § 858 BGB?
  7. 7.Ein Ladendetektiv beobachtet, wie ein Dieb Ware einsteckt und den Laden verlassen will. Darf er ihm die Ware sofort wieder abnehmen?

    • Nein, er muss auf die Polizei warten.
    • Ja, im Rahmen der Besitzkehr, wenn er den Täter auf frischer Tat verfolgt oder betroffen hat.
    • Ja, aber nur, wenn der Warenwert 50 Euro übersteigt.
    • Nein, das wäre Raub.

    Erklärung: Der Ladendetektiv darf die Ware im Rahmen der sogenannten Besitzkehr zurückholen, wenn er den Dieb auf frischer Tat betroffen oder unmittelbar verfolgt. Er braucht dafür nicht auf die Polizei zu warten, solange er verhältnismäßig vorgeht.

    Infografik zur Erklärung: Ein Ladendetektiv beobachtet, wie ein Dieb Ware einsteckt und den Laden verlassen will. Darf er ihm die Ware sofort wieder abnehmen?
  8. 8.Wann liegt eine Notwehrlage gemäß § 227 BGB vor?

    • Bei einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf ein Rechtsgut.
    • Bei einer Gefahr, die von einer Sache ausgeht.
    • Bei einem Angriff, der bereits beendet ist.
    • Wenn man sich rächen möchte.

    Erklärung: Notwehr nach § 227 BGB ist nur erlaubt, wenn gerade jetzt ein rechtswidriger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut (z. B. Körper, Eigentum) stattfindet. Weder vergangene Angriffe noch bloße Gefahrenlagen oder Rache sind Notwehr.

    Infografik zur Erklärung: Wann liegt eine Notwehrlage gemäß § 227 BGB vor?
  9. 9.Was versteht man unter „Nothilfe“?

    • Die Verteidigung eines anderen gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff.
    • Die Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall.
    • Den Anruf bei der Polizei (Notruf 110).
    • Die Verteidigung gegen eine Gefahr, die von einem Tier ausgeht.

    Erklärung: Nothilfe ist wie Notwehr, nur für eine andere Person: Man darf einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abwehren, der sich gegen jemand anderen richtet.

    Infografik zur Erklärung: Was versteht man unter „Nothilfe“?
  10. 10.Was regelt der § 228 BGB (Defensiver Notstand)?

    • Die Einwirkung auf eine fremde Sache, von der eine Gefahr ausgeht.
    • Die Einwirkung auf eine fremde Sache, von der keine Gefahr ausgeht.
    • Die Verteidigung gegen einen menschlichen Angreifer.
    • Die Festnahme eines Straftäters.

    Erklärung: § 228 BGB erlaubt es, auf eine fremde Sache einzuwirken, wenn gerade von dieser Sache selbst eine Gefahr ausgeht, um Schaden abzuwenden. Merke: Defensiver Notstand = Eingriff in die gefährliche Sache.

    Infografik zur Erklärung: Was regelt der § 228 BGB (Defensiver Notstand)?
  11. 11.Welche Bedingung muss beim defensiven Notstand (§ 228 BGB) erfüllt sein?

    • Der Schaden an der Sache darf nicht außer Verhältnis zur abgewendeten Gefahr stehen.
    • Die Gefahr muss von einem Menschen ausgehen.
    • Die Handlung muss zwingend von der Polizei genehmigt werden.
    • Es darf kein Schadensersatzanspruch entstehen.

    Erklärung: Beim defensiven Notstand darfst du eine fremde Sache nur beschädigen, wenn der dadurch entstehende Schaden nicht größer ist als die Gefahr, die du damit abwendest. Es muss also ein angemessenes Verhältnis zwischen Schaden und abgewendeter Gefahr bestehen.

    Infografik zur Erklärung: Welche Bedingung muss beim defensiven Notstand (§ 228 BGB) erfüllt sein?
  12. 12.Ein freilaufender Hund greift Sie an. Sie treten den Hund, um sich zu schützen. Nach welchem Paragrafen ist die Sachbeschädigung am Hund gerechtfertigt?

    • § 227 BGB (Notwehr) - da Tiere als Sachen gelten, aber wie Angreifer behandelt werden können (umstritten).
    • § 228 BGB (Defensiver Notstand) - da die Gefahr von der Sache (Hund) ausgeht.
    • § 904 BGB (Aggressiver Notstand).
    • § 229 BGB (Selbsthilfe).

    Erklärung: Hier geht die Gefahr von der „Sache“ Hund aus, nicht von einem Menschen. Deshalb ist die Beschädigung des Hundes zur Abwehr der Gefahr nach § 228 BGB (defensiver Notstand) gerechtfertigt.

    Infografik zur Erklärung: Ein freilaufender Hund greift Sie an. Sie treten den Hund, um sich zu schützen. Nach welchem Paragrafen ist die Sachbeschädigung am Hund gerechtfertigt?

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