Originale Prüfungsfragen der Sachkundeprüfung §34a Bürgerliches Gesetzbuch – mit den richtigen Antworten und Erklärungen. Der vollständige Fragenkatalog umfasst 60 Fragen, die du alle kostenlos online üben kannst.
Zuletzt aktualisiert:
Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf Sachkundeprüfung §34a Bürgerliches Gesetzbuch vor.
Erklärung: Im BGB begegnen sich die Parteien rechtlich auf Augenhöhe: Es gilt das Prinzip der Gleichordnung, man spricht von Privatautonomie. Niemand ist dem anderen von vornherein über- oder untergeordnet.

Erklärung: Im BGB ist der Eigentümer die Person, der eine Sache rechtlich gehört und die rechtlich frei darüber bestimmen darf (z. B. verkaufen, verschenken, zerstören). Besitz (tatsächliche Gewalt) und Eigentum (rechtliche Zuordnung) sind zu unterscheiden.

Erklärung: Besitz nach § 854 BGB bedeutet, dass jemand die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt, also sie faktisch in seiner Hand oder unter seiner Kontrolle hat. Es geht nicht um Eigentum oder Rechte, sondern nur darum, wer die Sache tatsächlich beherrscht.

Erklärung: Nach dem BGB ist man erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres voll geschäftsfähig. Vorher ist man nur beschränkt oder gar nicht geschäftsfähig.

Erklärung: Deliktsfähigkeit bedeutet, dass jemand für einen Schaden rechtlich verantwortlich gemacht werden kann. Kinder sind nach § 828 Abs. 1 BGB bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres deliktsunfähig, ab dem 7. Geburtstag beginnt also grundsätzlich ihre Deliktsfähigkeit.

Erklärung: Verbotene Eigenmacht liegt vor, wenn jemand einem anderen den Besitz entzieht oder ihn darin stört, ohne dessen Willen und ohne gesetzliche Erlaubnis. Entscheidend sind also Besitzentziehung oder -störung gegen den Willen des Besitzers und ohne rechtliche Grundlage.

Erklärung: Der Ladendetektiv darf die Ware im Rahmen der sogenannten Besitzkehr zurückholen, wenn er den Dieb auf frischer Tat betroffen oder unmittelbar verfolgt. Er braucht dafür nicht auf die Polizei zu warten, solange er verhältnismäßig vorgeht.

Erklärung: Notwehr nach § 227 BGB ist nur erlaubt, wenn gerade jetzt ein rechtswidriger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut (z. B. Körper, Eigentum) stattfindet. Weder vergangene Angriffe noch bloße Gefahrenlagen oder Rache sind Notwehr.

Erklärung: Nothilfe ist wie Notwehr, nur für eine andere Person: Man darf einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abwehren, der sich gegen jemand anderen richtet.

Erklärung: § 228 BGB erlaubt es, auf eine fremde Sache einzuwirken, wenn gerade von dieser Sache selbst eine Gefahr ausgeht, um Schaden abzuwenden. Merke: Defensiver Notstand = Eingriff in die gefährliche Sache.

Erklärung: Beim defensiven Notstand darfst du eine fremde Sache nur beschädigen, wenn der dadurch entstehende Schaden nicht größer ist als die Gefahr, die du damit abwendest. Es muss also ein angemessenes Verhältnis zwischen Schaden und abgewendeter Gefahr bestehen.

Erklärung: Hier geht die Gefahr von der „Sache“ Hund aus, nicht von einem Menschen. Deshalb ist die Beschädigung des Hundes zur Abwehr der Gefahr nach § 228 BGB (defensiver Notstand) gerechtfertigt.

Übe den kompletten Fragenkatalog der Sachkundeprüfung §34a Bürgerliches Gesetzbuch mit Antworten, Erklärungen und realistischer Prüfungssimulation – direkt online, ohne Anmeldung.
Dein digitaler Ausbilder