Originale Prüfungsfragen der Sachkundeprüfung §34a Datenschutzrecht – mit den richtigen Antworten und Erklärungen. Der vollständige Fragenkatalog umfasst 60 Fragen, die du alle kostenlos online üben kannst.
Zuletzt aktualisiert:
Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf Sachkundeprüfung §34a Datenschutzrecht vor.
Erklärung: Datenschutz in Deutschland beruht auf dem vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es bedeutet, dass jeder selbst entscheiden darf, wer was über ihn weiß und wie seine Daten verwendet werden.

Erklärung: Seit Mai 2018 gilt in der gesamten EU ein einheitliches Datenschutzrecht: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie ist eine EU-Verordnung und wirkt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, im Gegensatz zum nationalen BDSG.

Erklärung: Personenbezogene Daten sind alle Infos, mit denen man eine Person direkt oder indirekt erkennen kann (z. B. Name, Adresse, Kennnummer). Entscheidend ist: bezieht sich die Information auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person.

Erklärung: Das heimliche oder private Aufzeichnen und Veröffentlichen von Personen im Dienst verletzt den Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht. So etwas ist unzulässig und kann sowohl arbeitsrechtliche (Abmahnung/Kündigung) als auch strafrechtliche Folgen haben.

Erklärung: Zweckbindung bedeutet: Personenbezogene Daten dürfen nur für einen vorher genau festgelegten und rechtmäßigen Zweck erhoben und genutzt werden – nicht einfach später für andere Zwecke.

Erklärung: Nach dem BDSG muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn mindestens 20 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Merke dir: Schwelle für den Datenschutzbeauftragten = 20 Mitarbeiter.

Erklärung: Ein Kaufhausdetektiv darf die Personalien eines beobachteten Ladendiebs aufnehmen, weil er ein berechtigtes Interesse hat, z. B. für Schadensersatzforderungen oder ein Hausverbot. Es handelt sich dabei nicht um eine hoheitliche Aufgabe, sondern um die Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche.

Erklärung: Profiling bedeutet, dass aus vielen automatisch gesammelten Daten ein Bewegungs- oder Verhaltensprofil einer Person erstellt wird. Es geht also um computergestützte Analyse von Verhalten, nicht um manuelle Kontrollen oder Schreibarbeiten.

Erklärung: Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein externer Dienstleister im Auftrag und nach Weisung eines Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeitet, zum Beispiel ein Aktenvernichter oder Cloud-Anbieter. Es geht also nicht um eigene Zwecke, sondern um die weisungsgebundene Datenverarbeitung für den Auftraggeber.

Erklärung: Die DSGVO sieht bei Verstößen hohe Geldstrafen vor: bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens.

Erklärung: Bei Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume muss klar und gut sichtbar darauf hingewiesen werden, wer überwacht und zu welchem Zweck. Dies erfolgt durch ein Hinweisschild bzw. Piktogramm mit Angaben zum Verantwortlichen und zum Zweck der Datenverarbeitung.

Erklärung: Videoaufzeichnungen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es wirklich nötig ist. Als grober Richtwert gelten 48–72 Stunden, länger nur, wenn die Aufnahmen z. B. als Beweis gebraucht werden.

Übe den kompletten Fragenkatalog der Sachkundeprüfung §34a Datenschutzrecht mit Antworten, Erklärungen und realistischer Prüfungssimulation – direkt online, ohne Anmeldung.
Dein digitaler Ausbilder