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Sachkundeprüfung §34a Datenschutzrecht: Prüfungsfragen 2026

Originale Prüfungsfragen der Sachkundeprüfung §34a Datenschutzrecht – mit den richtigen Antworten und Erklärungen. Der vollständige Fragenkatalog umfasst 60 Fragen, die du alle kostenlos online üben kannst.

Zuletzt aktualisiert: 9. September 2026

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Alle Prüfungsfragen zur Sachkundeprüfung §34a im Überblick

Sachkundeprüfung §34a Datenschutzrecht auf einen Blick

Der offizielle Fragenkatalog der Sachkundeprüfung §34a Datenschutzrecht umfasst 60 Fragen. Alle Fragen stehen hier mit der richtigen Antwort und einer Erklärung kostenlos zum Üben bereit.

Fragen im Katalog
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Stand
9. September 2026

Prüfungsfragen für Sachkundeprüfung §34a Datenschutzrecht

Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf Sachkundeprüfung §34a Datenschutzrecht vor.

  1. 1.Welches Grundrecht bildet in Deutschland das Fundament für den Datenschutz und wurde durch das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil 1983 konkretisiert?

    • Das Recht auf körperliche Unversehrtheit
    • Das Recht auf Meinungsfreiheit
    • Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    • Das Recht auf Berufsfreiheit
    • Das Recht auf Eigentum

    Erklärung: Datenschutz in Deutschland beruht auf dem vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es bedeutet, dass jeder selbst entscheiden darf, wer was über ihn weiß und wie seine Daten verwendet werden.

    Infografik zur Erklärung: Welches Grundrecht bildet in Deutschland das Fundament für den Datenschutz und wurde durch das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil 1983 konkretisiert?
  2. 2.Welche übergeordnete Rechtsvorschrift regelt seit Mai 2018 den Schutz personenbezogener Daten in der gesamten Europäischen Union unmittelbar?

    • Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
    • Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
    • Das Grundgesetz (GG)
    • Die Gewerbeordnung (GewO)

    Erklärung: Seit Mai 2018 gilt in der gesamten EU ein einheitliches Datenschutzrecht: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie ist eine EU-Verordnung und wirkt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, im Gegensatz zum nationalen BDSG.

    Infografik zur Erklärung: Welche übergeordnete Rechtsvorschrift regelt seit Mai 2018 den Schutz personenbezogener Daten in der gesamten Europäischen Union unmittelbar?
  3. 3.Was versteht der Gesetzgeber unter „personenbezogenen Daten“ im Sinne der DSGVO?

    • Ausschließlich sensible Daten wie Religionszugehörigkeit oder Gesundheitsdaten
    • Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen
    • Daten, die sich ausschließlich auf juristische Personen (z. B. GmbH, AG) beziehen
    • Nur Daten, die schriftlich in einer Akte festgehalten sind
    • Alle anonymisierten statistischen Erhebungen

    Erklärung: Personenbezogene Daten sind alle Infos, mit denen man eine Person direkt oder indirekt erkennen kann (z. B. Name, Adresse, Kennnummer). Entscheidend ist: bezieht sich die Information auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person.

    Infografik zur Erklärung: Was versteht der Gesetzgeber unter „personenbezogenen Daten“ im Sinne der DSGVO?
  4. 4.Ein Sicherheitsmitarbeiter zeichnet während seines Dienstes mit einer privaten Handykamera Personen auf und veröffentlicht diese Bilder in sozialen Netzwerken. Wie ist dies rechtlich zu bewerten?

    • Das ist erlaubt, solange er dabei eine Uniform trägt.
    • Dies ist ein Verstoß gegen den Datenschutz und kann arbeits- sowie strafrechtliche Konsequenzen haben.
    • Das ist erlaubt, wenn die Personen im Hintergrund sind.
    • Das ist durch das „Jedermannsrecht“ gedeckt.

    Erklärung: Das heimliche oder private Aufzeichnen und Veröffentlichen von Personen im Dienst verletzt den Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht. So etwas ist unzulässig und kann sowohl arbeitsrechtliche (Abmahnung/Kündigung) als auch strafrechtliche Folgen haben.

    Infografik zur Erklärung: Ein Sicherheitsmitarbeiter zeichnet während seines Dienstes mit einer privaten Handykamera Personen auf und veröffentlicht diese Bilder in sozialen Netzwerken. Wie ist dies rechtlich zu bewerten?
  5. 5.Was besagt der Grundsatz der „Zweckbindung“?

    • Daten dürfen für jeden beliebigen Zweck weiterverwendet werden, solange sie einmal erhoben wurden.
    • Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.
    • Daten müssen nach der Erhebung sofort gelöscht werden.
    • Daten dürfen nur an staatliche Stellen weitergegeben werden.

    Erklärung: Zweckbindung bedeutet: Personenbezogene Daten dürfen nur für einen vorher genau festgelegten und rechtmäßigen Zweck erhoben und genutzt werden – nicht einfach später für andere Zwecke.

    Infografik zur Erklärung: Was besagt der Grundsatz der „Zweckbindung“?
  6. 6.Ab welcher Anzahl von Mitarbeitern, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss ein Unternehmen in Deutschland (nach BDSG) zwingend einen Datenschutzbeauftragten benennen?

    • Ab 5 Mitarbeitern
    • Ab 10 Mitarbeitern
    • Ab 20 Mitarbeitern
    • Ab 50 Mitarbeitern
    • Ab 100 Mitarbeitern

    Erklärung: Nach dem BDSG muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn mindestens 20 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Merke dir: Schwelle für den Datenschutzbeauftragten = 20 Mitarbeiter.

    Infografik zur Erklärung: Ab welcher Anzahl von Mitarbeitern, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss ein Unternehmen in Deutschland (nach BDSG) zwingend einen Datenschutzbeauftragten benennen?
  7. 7.Ein Kaufhausdetektiv beobachtet einen Kunden beim Diebstahl. Darf er die Personalien des Kunden aufnehmen?

    • Ja, zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (Schadensersatz, Hausverbot) ist dies durch das berechtigte Interesse gedeckt.
    • Nein, nur die Polizei darf Personalien aufnehmen.
    • Ja, aber nur wenn der Kunde schriftlich einwilligt.
    • Nein, das wäre eine Amtsanmaßung.

    Erklärung: Ein Kaufhausdetektiv darf die Personalien eines beobachteten Ladendiebs aufnehmen, weil er ein berechtigtes Interesse hat, z. B. für Schadensersatzforderungen oder ein Hausverbot. Es handelt sich dabei nicht um eine hoheitliche Aufgabe, sondern um die Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche.

    Infografik zur Erklärung: Ein Kaufhausdetektiv beobachtet einen Kunden beim Diebstahl. Darf er die Personalien des Kunden aufnehmen?
  8. 8.Was versteht man unter „Profiling“ im Kontext moderner Überwachungstechnik?

    • Die Erstellung eines Bewegungsprofils oder einer Analyse von Verhaltensweisen durch automatisierte Datenverarbeitung.
    • Die manuelle Kontrolle von Ausweisen am Einlass.
    • Die Auswertung eines einzelnen Vorfallberichts durch einen Mitarbeiter.
    • Die stichprobenartige Taschenkontrolle beim Verlassen des Betriebsgeländes.

    Erklärung: Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DSGVO ist die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, um persönliche Aspekte einer Person – etwa Verhalten, Bewegungen oder Vorlieben – zu analysieren oder vorherzusagen. Entscheidend ist die computergestützte Auswertung, zum Beispiel zur Erstellung von Bewegungs- oder Verhaltensprofilen. Manuelle Einzelmaßnahmen wie Ausweiskontrollen, Taschenkontrollen oder die Auswertung eines einzelnen Berichts durch einen Menschen sind daher kein Profiling.

    Infografik zur Erklärung: Was versteht man unter „Profiling“ im Kontext moderner Überwachungstechnik?
  9. 9.Was ist eine „Auftragsverarbeitung“ (AV) im Sinne der DSGVO?

    • Wenn ein Sicherheitsmitarbeiter privat Daten sammelt.
    • Wenn ein externer Dienstleister (z. B. Aktenvernichter oder Cloud-Anbieter) weisungsgebunden personenbezogene Daten für einen Verantwortlichen verarbeitet.
    • Wenn zwei Firmen Daten untereinander verkaufen.
    • Wenn die Polizei Daten beschlagnahmt.

    Erklärung: Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein externer Dienstleister im Auftrag und nach Weisung eines Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeitet, zum Beispiel ein Aktenvernichter oder Cloud-Anbieter. Es geht also nicht um eigene Zwecke, sondern um die weisungsgebundene Datenverarbeitung für den Auftraggeber.

    Infografik zur Erklärung: Was ist eine „Auftragsverarbeitung“ (AV) im Sinne der DSGVO?
  10. 10.Welche Sanktionen können bei Verstößen gegen die DSGVO verhängt werden?

    • Bußgelder von höchstens 50.000 Euro je Verstoß.
    • Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
    • Freiheitsstrafen, die die Datenschutz-Aufsichtsbehörde direkt verhängen kann.
    • Der Entzug der Gewerbeerlaubnis durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

    Erklärung: Die DSGVO sieht bei Verstößen hohe Geldstrafen vor: bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens.

    Infografik zur Erklärung: Welche Sanktionen können bei Verstößen gegen die DSGVO verhängt werden?
  11. 11.Was ist bei der Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (z. B. Einkaufszentrum) zwingend erforderlich?

    • Die Kameras müssen so versteckt sein, dass niemand sie sieht.
    • Ein Hinweisschild (Piktogramm) mit Informationen zum Verantwortlichen und Zweck muss gut sichtbar angebracht sein.
    • Es muss vorab eine Genehmigung der örtlichen Polizeibehörde eingeholt werden.
    • Jeder Besucher muss vor dem Betreten schriftlich in die Videoüberwachung einwilligen.

    Erklärung: Bei Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume muss klar und gut sichtbar darauf hingewiesen werden, wer überwacht und zu welchem Zweck. Dies erfolgt durch ein Hinweisschild bzw. Piktogramm mit Angaben zum Verantwortlichen und zum Zweck der Datenverarbeitung.

    Infografik zur Erklärung: Was ist bei der Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (z. B. Einkaufszentrum) zwingend erforderlich?
  12. 12.Wie lange dürfen Videoaufzeichnungen in der Regel gespeichert werden?

    • Mindestens 6 Monate.
    • Unbegrenzt, solange Speicherplatz vorhanden ist.
    • Grundsätzlich nicht länger als erforderlich (oft wird eine Frist von 48 bis 72 Stunden als Richtwert genannt), es sei denn, sie werden zur Beweissicherung benötigt.
    • Genau 1 Jahr.

    Erklärung: Videoaufzeichnungen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es wirklich nötig ist. Als grober Richtwert gelten 48–72 Stunden, länger nur, wenn die Aufnahmen z. B. als Beweis gebraucht werden.

    Infografik zur Erklärung: Wie lange dürfen Videoaufzeichnungen in der Regel gespeichert werden?

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