Originale Prüfungsfragen der Sachkundeprüfung §34a Gewerberecht – mit den richtigen Antworten und Erklärungen. Der vollständige Fragenkatalog umfasst 60 Fragen, die du alle kostenlos online üben kannst.
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Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf Sachkundeprüfung §34a Gewerberecht vor.
Erklärung: Für die Erlaubnis im Bewachungsgewerbe ist nicht die IHK zuständig, sondern die örtliche Behörde, also in der Regel die zuständige Kreisverwaltungsbehörde bzw. das Ordnungsamt. Dort wird deine Zuverlässigkeit und Eignung geprüft.

Erklärung: Das Bewacherregister dient dazu, Sicherheitsmitarbeiter zentral zu erfassen und ihre Zuverlässigkeit sowie Qualifikation zu überprüfen und zu überwachen.

Erklärung: Der Sicherheitsmitarbeiter muss bereits vor dem ersten Einsatz im Bewachungsgewerbe gemeldet sein, also spätestens am ersten Arbeitstag vor Dienstantritt. Ohne vorherige Anmeldung im Bewacherregister darf er nicht eingesetzt werden.

Erklärung: Merke: Für Personenschäden im Bewachungsgewerbe verlangt der Gesetzgeber mindestens 1.000.000 Euro Versicherungssumme – also eine Million, nicht weniger.

Erklärung: Jedermannsrecht sind allgemeine Bürgerrechte, die jeder hat, z. B. Notwehr und das Recht zur vorläufigen Festnahme. Sicherheitsmitarbeiter haben hier keine Sonderrechte, sondern nutzen nur diese allgemeinen Rechte.

Erklärung: Das Unterrichtungsverfahren für Sicherheitsmitarbeiter ohne Prüfung ist eine kurze Grundschulung und dauert gesetzlich mindestens 40 Unterrichtsstunden. Merke: Nicht 24 (zu kurz), nicht 80 oder 120 (zu lang), sondern 40 Stunden.

Erklärung: Die Ausweispflicht soll Transparenz schaffen, aber bei verdeckten Tätigkeiten wie als Ladendetektiv würde ein sichtbarer Ausweis die Erkennung erleichtern. Deshalb darf hier ausnahmsweise auf das Tragen des Ausweises verzichtet werden.

Erklärung: Eine Dienstanweisung ist immer schriftlich festgelegt und kommt vom Gewerbetreibenden (Arbeitgeber); sie regelt verbindlich, wie der Dienst abzulaufen hat.

Erklärung: Verliert ein Sicherheitsmitarbeiter seine Zuverlässigkeit, darf er im Bewachungsgewerbe nicht mehr arbeiten. Die Behörde untersagt ihm dann die weitere Tätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter.

Erklärung: Das Bewacherregister wird seit dem 10. Oktober 2022 vom Statistischen Bundesamt (Destatis) geführt. Zuvor war das BAFA zuständig. Das Register ist eine bundesweite Datenbank, in der alle Bewachungsunternehmen und deren Wachpersonal erfasst werden.
Erklärung: Im Gewerberecht gilt man in der Regel als unzuverlässig, wenn man zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen verurteilt wurde. Merke: Grenze der Unzuverlässigkeit = Geldstrafe ab 90 Tagessätzen.

Erklärung: § 34a GewO regelt, dass man für das Bewachungsgewerbe eine behördliche Erlaubnis braucht. Es geht also nicht um Preise oder Arbeitszeiten, sondern um die Erlaubnispflicht für Sicherheitsunternehmen.

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