Originale Prüfungsfragen der Sachkundeprüfung §34a Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – mit den richtigen Antworten und Erklärungen. Der vollständige Fragenkatalog umfasst 60 Fragen, die du alle kostenlos online üben kannst.
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Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf Sachkundeprüfung §34a Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor.
Erklärung: Das Gewaltmonopol liegt in Deutschland grundsätzlich beim Staat, das heißt nur staatliche Organe (z. B. Polizei) dürfen rechtmäßig Gewalt anwenden. Private Sicherheitsdienste handeln nur im Rahmen der Gesetze und haben kein eigenes Gewaltmonopol.

Erklärung: Verhältnismäßigkeit bedeutet, dass eine staatliche Maßnahme nur dann zulässig ist, wenn sie geeignet, erforderlich (kein milderes, gleich wirksames Mittel) und angemessen im Verhältnis zum Zweck ist.

Erklärung: Die Staatsgewalt wird nach dem Prinzip der Gewaltenteilung in drei Bereiche aufgeteilt: Gesetzgebung (Legislative), Ausführung der Gesetze (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative).

Erklärung: Im Öffentlichen Recht tritt der Staat dem Bürger übergeordnet gegenüber (Hoheitsgewalt), im Privatrecht begegnen sich die Beteiligten rechtlich auf gleicher Augenhöhe.

Erklärung: Bei einer Public Private Partnership arbeiten staatliche Stellen und private Sicherheitsunternehmen zusammen, um bestimmte öffentliche Sicherheitsaufgaben gemeinsam zu erfüllen. Es geht um Kooperation, nicht um die Ablösung oder Privatisierung der Polizei.

Erklärung: Private Sicherheitsmitarbeiter haben keine besonderen Staatsgewalt-Befugnisse wie die Polizei, sondern nur die allgemeinen „Jedermannsrechte“ (z. B. vorläufige Festnahme nach § 127 StPO) und vertraglich oder durch Auftrag übertragene Hausrechte.

Erklärung: Artikel 1 GG stellt klar: Die Würde des Menschen ist unantastbar und muss von allen staatlichen Stellen geachtet und geschützt werden.

Erklärung: Grundrechte können nur eingeschränkt werden, wenn ein Gesetz dies ausdrücklich erlaubt oder auf Grundlage eines solchen Gesetzes gehandelt wird. Eine bloße Zustimmung des Betroffenen oder ein Notstand allein reichen dafür nicht aus.

Erklärung: Das Legalitätsprinzip bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat tätig werden muss und nicht frei entscheiden darf, ob sie ermittelt oder nicht.

Erklärung: Artikel 13 GG schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung, also dass der Staat deine Wohnung nicht ohne besonderen gesetzlichen Grund betreten oder durchsuchen darf.

Erklärung: Die Jedermann-Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO ist ein Rechtfertigungsgrund: Jeder Bürger darf eine Person festhalten, wenn sie auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und Fluchtgefahr besteht.

Erklärung: Beim Opportunitätsprinzip entscheidet die Behörde nach Ermessen, ob sie eine Ordnungswidrigkeit verfolgt oder nicht. Es besteht also keine Pflicht, jeden Verstoß zwingend zu ahnden.

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