Prüfungsfragen Sachkundeprüfung §34a Straf- und Strafverfahrensrecht

Originale Prüfungsfragen der Sachkundeprüfung §34a Straf- und Strafverfahrensrecht – mit den richtigen Antworten und Erklärungen. Der vollständige Fragenkatalog umfasst 60 Fragen, die du alle kostenlos online üben kannst.

Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026

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Alle Prüfungsfragen zur Sachkundeprüfung §34a im Überblick

Prüfungsfragen für Sachkundeprüfung §34a Straf- und Strafverfahrensrecht

Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf Sachkundeprüfung §34a Straf- und Strafverfahrensrecht vor.

  1. 1.Ab welchem Alter ist ein Kind bzw. Jugendlicher in Deutschland grundsätzlich strafmündig (schuldfähig)?

    • Ab Vollendung des 7. Lebensjahres.
    • Ab Vollendung des 12. Lebensjahres.
    • Ab Vollendung des 14. Lebensjahres.
    • Ab Vollendung des 16. Lebensjahres.
    • Ab Vollendung des 18. Lebensjahres.

    Erklärung: Strafmündig ist man in Deutschland grundsätzlich erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres. Vor 14 Jahren gilt ein Kind als strafunmündig und kann nicht nach dem Strafrecht bestraft werden.

    Infografik zur Erklärung: Ab welchem Alter ist ein Kind bzw. Jugendlicher in Deutschland grundsätzlich strafmündig (schuldfähig)?
  2. 2.Was versteht man unter „Beihilfe“ (§ 27 StGB)?

    • Das bewusste und gewollte Hilfeleisten zu einer vorsätzlichen rechtswidrigen Tat eines anderen.
    • Das Anstiften eines anderen zur Tat.
    • Die gemeinsame Ausführung der Tat als Mittäter.
    • Das bloße Anwesendsein am Tatort.
    • Die Hilfeleistung nach Beendigung der Tat (Begünstigung).

    Erklärung: Beihilfe bedeutet, dass jemand eine vorsätzliche Straftat eines anderen bewusst unterstützt, zum Beispiel durch Rat, Tat oder Mittel. Wichtig ist: Hilfeleisten zu einer fremden, vorsätzlichen und rechtswidrigen Tat.

    Infografik zur Erklärung: Was versteht man unter „Beihilfe“ (§ 27 StGB)?
  3. 3.Welches Rechtsgut schützt § 239 StGB (Freiheitsberaubung)?

    • Die allgemeine Handlungsfreiheit.
    • Die Fortbewegungsfreiheit (persönliche Freiheit).
    • Das Eigentum.
    • Die Ehre.
    • Die körperliche Unversehrtheit.

    Erklärung: § 239 StGB schützt die Möglichkeit, sich frei zu bewegen. Es geht also um die Fortbewegungsfreiheit, also die persönliche Freiheit, den Ort zu wechseln.

    Infografik zur Erklärung: Welches Rechtsgut schützt § 239 StGB (Freiheitsberaubung)?
  4. 4.Was versteht man unter einer „Putativnotwehr“?

    • Wenn der Täter irrig annimmt, es läge eine Notwehrlage vor, obwohl diese objektiv nicht existiert.
    • Wenn der Täter die Grenzen der Notwehr überschreitet.
    • Wenn der Täter absichtlich eine Notwehrlage provoziert.
    • Wenn der Täter einem Dritten hilft.
    • Wenn der Täter in Notwehr handelt, aber unverhältnismäßige Mittel einsetzt.

    Erklärung: Putativnotwehr liegt vor, wenn jemand nur glaubt, sich in einer Notwehrlage zu befinden, tatsächlich aber keine echte Notwehrsituation besteht. Es ist also ein Irrtum über das Vorliegen einer Notwehrlage.

    Infografik zur Erklärung: Was versteht man unter einer „Putativnotwehr“?
  5. 5.Was ist eine „üble Nachrede“ (§ 186 StGB)?

    • Das Behaupten von Tatsachen, die nicht erweislich wahr sind und jemanden herabwürdigen.
    • Das Verbreiten von Tatsachen, die wahr sind, aber beleidigend.
    • Das direkte Beleidigen.
    • Lügen vor Gericht.
    • Das Erzählen von Witzen.

    Erklärung: Üble Nachrede bedeutet, dass man über jemanden angebliche Tatsachen behauptet oder verbreitet, die nicht nachweisbar wahr sind und seinen Ruf schädigen. Entscheidend ist also: nicht erweislich wahr und rufschädigend.

    Infografik zur Erklärung: Was ist eine „üble Nachrede“ (§ 186 StGB)?
  6. 6.Wann ist eine Handlung „rechtswidrig“?

    • Wenn sie einen Straftatbestand erfüllt und kein Rechtfertigungsgrund vorliegt.
    • Wenn der Täter böse Absichten hat.
    • Wenn sie gegen die guten Sitten verstößt.
    • Wenn der Täter schuldunfähig ist.
    • Wenn ein Gesetz die Handlung verbietet.

    Erklärung: Rechtswidrig ist eine Handlung, wenn sie den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt und es keinen Rechtfertigungsgrund gibt (z. B. Notwehr). Also: Verbotene Tat + kein erlaubender Grund = rechtswidrig.

    Infografik zur Erklärung: Wann ist eine Handlung „rechtswidrig“?
  7. 7.Was bedeutet „Gefahr im Verzug“ im Rahmen der vorläufigen Festnahme (§ 127 StPO)?

    • Wenn die richterliche Anordnung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, ohne den Erfolg der Festnahme zu gefährden (bzw. obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar ist).
    • Wenn der Täter bewaffnet ist.
    • Wenn es regnet.
    • Wenn die Polizei keine Zeit hat.
    • Wenn die Identitätsfeststellung sonst nicht möglich wäre.

    Erklärung: „Gefahr im Verzug“ heißt, dass man nicht auf eine richterliche oder behördliche Entscheidung warten kann, weil sonst die Festnahme scheitern oder der Zweck der Maßnahme vereitelt würde. Dann darf ausnahmsweise sofort gehandelt werden.

    Infografik zur Erklärung: Was bedeutet „Gefahr im Verzug“ im Rahmen der vorläufigen Festnahme (§ 127 StPO)?

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