Originale Prüfungsfragen der Sachkundeprüfung §34a Straf- und Strafverfahrensrecht – mit den richtigen Antworten und Erklärungen. Der vollständige Fragenkatalog umfasst 60 Fragen, die du alle kostenlos online üben kannst.
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Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf Sachkundeprüfung §34a Straf- und Strafverfahrensrecht vor.
Erklärung: Strafmündig ist man in Deutschland grundsätzlich erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres. Vor 14 Jahren gilt ein Kind als strafunmündig und kann nicht nach dem Strafrecht bestraft werden.

Erklärung: Beihilfe bedeutet, dass jemand eine vorsätzliche Straftat eines anderen bewusst unterstützt, zum Beispiel durch Rat, Tat oder Mittel. Wichtig ist: Hilfeleisten zu einer fremden, vorsätzlichen und rechtswidrigen Tat.

Erklärung: § 239 StGB schützt die Möglichkeit, sich frei zu bewegen. Es geht also um die Fortbewegungsfreiheit, also die persönliche Freiheit, den Ort zu wechseln.

Erklärung: Putativnotwehr liegt vor, wenn jemand nur glaubt, sich in einer Notwehrlage zu befinden, tatsächlich aber keine echte Notwehrsituation besteht. Es ist also ein Irrtum über das Vorliegen einer Notwehrlage.

Erklärung: Üble Nachrede bedeutet, dass man über jemanden angebliche Tatsachen behauptet oder verbreitet, die nicht nachweisbar wahr sind und seinen Ruf schädigen. Entscheidend ist also: nicht erweislich wahr und rufschädigend.

Erklärung: Rechtswidrig ist eine Handlung, wenn sie den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt und es keinen Rechtfertigungsgrund gibt (z. B. Notwehr). Also: Verbotene Tat + kein erlaubender Grund = rechtswidrig.

Erklärung: „Gefahr im Verzug“ heißt, dass man nicht auf eine richterliche oder behördliche Entscheidung warten kann, weil sonst die Festnahme scheitern oder der Zweck der Maßnahme vereitelt würde. Dann darf ausnahmsweise sofort gehandelt werden.

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