Originale Prüfungsfragen der Sachkundeprüfung §34a Unfallverhütungsvorschriften – mit den richtigen Antworten und Erklärungen. Der vollständige Fragenkatalog umfasst 60 Fragen, die du alle kostenlos online üben kannst.
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Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf Sachkundeprüfung §34a Unfallverhütungsvorschriften vor.
Erklärung: Die UVV sollen Beschäftigte schützen, indem sie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Gefahren am Arbeitsplatz verhindern. Es geht also immer um Sicherheit und Gesundheit, nicht um Gewinnmaximierung oder Haftungsverschiebung.

Erklärung: Unfallverhütungsvorschriften gelten immer für beide Seiten: Der Unternehmer muss sie umsetzen und die versicherten Mitarbeiter müssen sie einhalten.

Erklärung: Unfallverhütungsvorschriften sind verbindlich, keine bloßen Empfehlungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder für Unternehmer und Versicherte sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung.

Erklärung: Seit der Änderung des § 22 Abs. 1 SGB VII (in Kraft seit 29.05.2026) müssen Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten bestellt werden. Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten ist ein Sicherheitsbeauftragter nur dann erforderlich, wenn die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt. Maßgeblich ist die regelmäßige Beschäftigtenzahl des Unternehmens, nicht die Zahl der gerade anwesenden Personen. Merke: Neue Grundregel = 50 Beschäftigte (die alte 20er-Schwelle gilt nicht mehr).

Erklärung: Nach DGUV Vorschrift 23 muss der Unternehmer eine schriftliche Dienstanweisung erstellen, in der das sicherheitsgerechte Verhalten genau festgelegt ist. Sie ist nicht nur für spezielle Bereiche wie Geld- und Werttransport vorgeschrieben, sondern gilt allgemein für den Sicherheitsdienst.

Erklärung: Im Sicherheitsdienst gilt nach DGUV Vorschrift 23 ein striktes Alkoholverbot: Weder während der Arbeit noch in einem angemessenen Zeitraum vor Dienstbeginn dürfen Alkohol oder andere berauschende Mittel konsumiert werden.

Erklärung: Die DGUV Vorschrift 23 verlangt kein bestimmtes Modell wie S3-Schuhe, sondern dass das Schuhwerk den Fuß sicher umschließt, eine rutschhemmende Sohle hat und flach ist. Entscheidend sind also sicherer Halt und Rutschfestigkeit, nicht Farbe oder Marke.

Erklärung: Jedes Objekt ist anders, deshalb muss die spezielle Einweisung immer vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit im jeweiligen Objekt erfolgen, nicht erst später oder nur auf Wunsch des Auftraggebers.

Erklärung: Nach DGUV Vorschrift 23 sind im Wachdienst Waffen verboten, die wie echte Schusswaffen wirken und eine besondere Gefährdung darstellen. Dazu zählen ausdrücklich Schreckschusswaffen, auch wenn sie „nur“ Reiz- oder Knallmunition verschießen.

Erklärung: Nach der Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungsdienste (DGUV Vorschrift 23) muss der Unternehmer den Sicherheitsmitarbeitern bei Tätigkeiten während der Dunkelheit geeignete, leistungsfähige Handleuchten zur Verfügung stellen. Diese Pflicht besteht von sich aus – sie hängt weder von einer vorhandenen Geländebeleuchtung noch von einem Wunsch des Mitarbeiters ab. Teure Spezialausrüstung wie Nachtsichtgeräte ist dagegen nicht vorgeschrieben.

Erklärung: Bei besonders gefährlichen Sicherungstätigkeiten wird zur eigenen Sicherheit und besseren Kontrolle immer in einer Doppelstreife gearbeitet. Zwei Sicherheitskräfte können sich gegenseitig schützen, unterstützen und Situationen besser einschätzen.

Erklärung: Für Arbeitsunfälle im Bewachungsgewerbe ist nicht die Krankenkasse zuständig, sondern die gesetzliche Unfallversicherung über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die VBG ist die spezielle Berufsgenossenschaft für Wach- und Sicherheitsunternehmen.

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