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Prüfungsfragen Sachkundeprüfung §34a Unfallverhütungsvorschriften

Originale Prüfungsfragen der Sachkundeprüfung §34a Unfallverhütungsvorschriften – mit den richtigen Antworten und Erklärungen. Der vollständige Fragenkatalog umfasst 60 Fragen, die du alle kostenlos online üben kannst.

Zuletzt aktualisiert: 9. September 2026

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Alle Prüfungsfragen zur Sachkundeprüfung §34a im Überblick

Sachkundeprüfung §34a Unfallverhütungsvorschriften auf einen Blick

Der offizielle Fragenkatalog der Sachkundeprüfung §34a Unfallverhütungsvorschriften umfasst 60 Fragen. Alle Fragen stehen hier mit der richtigen Antwort und einer Erklärung kostenlos zum Üben bereit.

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Stand
9. September 2026

Prüfungsfragen für Sachkundeprüfung §34a Unfallverhütungsvorschriften

Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf Sachkundeprüfung §34a Unfallverhütungsvorschriften vor.

  1. 1.Welches grundlegende Ziel verfolgen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) im Bewachungsgewerbe?

    • Die Maximierung des Unternehmensgewinns durch schnellere Arbeitsabläufe.
    • Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
    • Die ausschließliche Regelung von Arbeitszeiten und Pausen.
    • Die Übertragung der vollen Haftung auf den Arbeitnehmer.

    Erklärung: Die UVV sollen Beschäftigte schützen, indem sie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Gefahren am Arbeitsplatz verhindern. Es geht also immer um Sicherheit und Gesundheit, nicht um Gewinnmaximierung oder Haftungsverschiebung.

    Infografik zur Erklärung: Welches grundlegende Ziel verfolgen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) im Bewachungsgewerbe?
  2. 2.Für wen sind die Unfallverhütungsvorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 23) rechtlich bindend?

    • Nur für den Unternehmer.
    • Nur für die Sicherheitsmitarbeiter.
    • Sowohl für den Unternehmer als auch für die versicherten Mitarbeiter.
    • Nur für externe Besucher des bewachten Objektes.

    Erklärung: Unfallverhütungsvorschriften gelten immer für beide Seiten: Der Unternehmer muss sie umsetzen und die versicherten Mitarbeiter müssen sie einhalten.

    Infografik zur Erklärung: Für wen sind die Unfallverhütungsvorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 23) rechtlich bindend?
  3. 3.Welche Konsequenzen können Verstöße gegen die Unfallverhütungsvorschriften haben?

    • Es gibt keine Konsequenzen, da es sich nur um Empfehlungen handelt.
    • Bußgelder für den Unternehmer und den Versicherten sowie arbeitsrechtliche Folgen.
    • Ausschließlich eine Ermahnung durch den Betriebsrat.
    • Der Verlust des Personalausweises.

    Erklärung: Unfallverhütungsvorschriften sind verbindlich, keine bloßen Empfehlungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder für Unternehmer und Versicherte sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung.

    Infografik zur Erklärung: Welche Konsequenzen können Verstöße gegen die Unfallverhütungsvorschriften haben?
  4. 4.Ab welcher Zahl regelmäßig Beschäftigter muss in einem Unternehmen grundsätzlich ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?

    • Ab 5 Beschäftigten.
    • Ab 10 Beschäftigten.
    • Ab 20 Beschäftigten.
    • Ab 50 Beschäftigten.

    Erklärung: Seit der Änderung des § 22 Abs. 1 SGB VII (in Kraft seit 29.05.2026) müssen Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten bestellt werden. Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten ist ein Sicherheitsbeauftragter nur dann erforderlich, wenn die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt. Maßgeblich ist die regelmäßige Beschäftigtenzahl des Unternehmens, nicht die Zahl der gerade anwesenden Personen. Merke: Neue Grundregel = 50 Beschäftigte (die alte 20er-Schwelle gilt nicht mehr).

    Infografik zur Erklärung: Ab welcher Zahl regelmäßig Beschäftigter muss in einem Unternehmen grundsätzlich ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?
  5. 5.Welche Aussage zur „Dienstanweisung“ gemäß DGUV Vorschrift 23 ist korrekt?

    • Der Unternehmer muss eine schriftliche Dienstanweisung erstellen, die das sicherheitsgerechte Verhalten regelt.
    • Dienstanweisungen sind nur für den Geld- und Werttransport notwendig.
    • Dienstanweisungen dürfen nur mündlich erteilt werden.
    • Die Erstellung der Dienstanweisung obliegt allein dem Auftraggeber (Kunden).

    Erklärung: Nach DGUV Vorschrift 23 muss der Unternehmer eine schriftliche Dienstanweisung erstellen, in der das sicherheitsgerechte Verhalten genau festgelegt ist. Sie ist nicht nur für spezielle Bereiche wie Geld- und Werttransport vorgeschrieben, sondern gilt allgemein für den Sicherheitsdienst.

    Infografik zur Erklärung: Welche Aussage zur „Dienstanweisung“ gemäß DGUV Vorschrift 23 ist korrekt?
  6. 6.Was gilt für den Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln im Sicherheitsdienst gemäß DGUV Vorschrift 23?

    • Alkohol ist in geringen Mengen (bis 0,5 Promille) erlaubt.
    • Der Konsum ist nur während der Pausen gestattet.
    • Der Konsum ist während der Arbeit sowie einen angemessenen Zeitraum vor Dienstantritt verboten.
    • Es gibt keine speziellen Regelungen in der DGUV V23, dies regelt nur der Arbeitsvertrag.

    Erklärung: Im Sicherheitsdienst gilt nach DGUV Vorschrift 23 ein striktes Alkoholverbot: Weder während der Arbeit noch in einem angemessenen Zeitraum vor Dienstbeginn dürfen Alkohol oder andere berauschende Mittel konsumiert werden.

    Infografik zur Erklärung: Was gilt für den Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln im Sicherheitsdienst gemäß DGUV Vorschrift 23?
  7. 7.Welche Anforderungen stellt die DGUV Vorschrift 23 an das Schuhwerk von Sicherheitsmitarbeitern?

    • Es müssen zwingend Stahlkappenschuhe der Klasse S3 getragen werden.
    • Das Schuhwerk muss sportlich und atmungsaktiv sein.
    • Das Schuhwerk muss den Fuß fest umschließen, eine rutschhemmende Sohle haben und flach sein.
    • Es dürfen ausschließlich schwarze Lederschuhe getragen werden.

    Erklärung: Die DGUV Vorschrift 23 verlangt kein bestimmtes Modell wie S3-Schuhe, sondern dass das Schuhwerk den Fuß sicher umschließt, eine rutschhemmende Sohle hat und flach ist. Entscheidend sind also sicherer Halt und Rutschfestigkeit, nicht Farbe oder Marke.

    Infografik zur Erklärung: Welche Anforderungen stellt die DGUV Vorschrift 23 an das Schuhwerk von Sicherheitsmitarbeitern?
  8. 8.Wann hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Sicherheitsmitarbeiter eine spezielle Einweisung in das Sicherungsobjekt erhalten?

    • Nur nach einem Arbeitsunfall.
    • Vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit im jeweiligen Objekt.
    • Einmal jährlich pauschal für alle Objekte.
    • Nur wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht.

    Erklärung: Jedes Objekt ist anders, deshalb muss die spezielle Einweisung immer vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit im jeweiligen Objekt erfolgen, nicht erst später oder nur auf Wunsch des Auftraggebers.

    Infografik zur Erklärung: Wann hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Sicherheitsmitarbeiter eine spezielle Einweisung in das Sicherungsobjekt erhalten?
  9. 9.Welche der folgenden Gegenstände sind gemäß DGUV Vorschrift 23 im Wachdienst verboten, da sie eine Gefährdung darstellen?

    • Feststehende Messer.
    • Schreckschusswaffen.
    • Reizstoffsprühgeräte mit BKA-Zulassung.
    • Privates Smartphone.

    Erklärung: Nach DGUV Vorschrift 23 sind im Wachdienst Waffen verboten, die wie echte Schusswaffen wirken und eine besondere Gefährdung darstellen. Dazu zählen ausdrücklich Schreckschusswaffen, auch wenn sie „nur“ Reiz- oder Knallmunition verschießen.

    Infografik zur Erklärung: Welche der folgenden Gegenstände sind gemäß DGUV Vorschrift 23 im Wachdienst verboten, da sie eine Gefährdung darstellen?
  10. 10.Was muss der Unternehmer bereitstellen, wenn Sicherheitsmitarbeiter bei Dunkelheit tätig sind?

    • Nachtsichtgeräte für jeden Mitarbeiter.
    • Eine leistungsfähige Handleuchte (Taschenlampe).
    • Nichts – die vorhandene Geländebeleuchtung des Auftraggebers genügt.
    • Eine Handleuchte nur dann, wenn der Mitarbeiter sie ausdrücklich verlangt.

    Erklärung: Nach der Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungsdienste (DGUV Vorschrift 23) muss der Unternehmer den Sicherheitsmitarbeitern bei Tätigkeiten während der Dunkelheit geeignete, leistungsfähige Handleuchten zur Verfügung stellen. Diese Pflicht besteht von sich aus – sie hängt weder von einer vorhandenen Geländebeleuchtung noch von einem Wunsch des Mitarbeiters ab. Teure Spezialausrüstung wie Nachtsichtgeräte ist dagegen nicht vorgeschrieben.

    Infografik zur Erklärung: Was muss der Unternehmer bereitstellen, wenn Sicherheitsmitarbeiter bei Dunkelheit tätig sind?
  11. 11.Welche Maßnahmen sind bei „Sicherungstätigkeiten mit besonderen Gefahren“ (z. B. U-Bahn-Bewachung, Citystreife) zu treffen?

    • Einsatz von mindestens zwei Sicherheitskräften (Doppelstreife).
    • Tragen von schweren Schutzwesten der Klasse 4.
    • Bewaffnung mit Schusswaffen ist zwingend vorgeschrieben.
    • Verzicht auf jegliche Kommunikationstechnik zur Tarnung.

    Erklärung: Bei besonders gefährlichen Sicherungstätigkeiten wird zur eigenen Sicherheit und besseren Kontrolle immer in einer Doppelstreife gearbeitet. Zwei Sicherheitskräfte können sich gegenseitig schützen, unterstützen und Situationen besser einschätzen.

    Infografik zur Erklärung: Welche Maßnahmen sind bei „Sicherungstätigkeiten mit besonderen Gefahren“ (z. B. U-Bahn-Bewachung, Citystreife) zu treffen?
  12. 12.Wer ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für das Bewachungsgewerbe?

    • Die Krankenkasse des Mitarbeiters.
    • Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).
    • Das Gewerbeamt.
    • Die private Haftpflichtversicherung des Chefs.

    Erklärung: Für Arbeitsunfälle im Bewachungsgewerbe ist nicht die Krankenkasse zuständig, sondern die gesetzliche Unfallversicherung über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die VBG ist die spezielle Berufsgenossenschaft für Wach- und Sicherheitsunternehmen.

    Infografik zur Erklärung: Wer ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für das Bewachungsgewerbe?

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