Originale Prüfungsfragen der Sachkundeprüfung §34a Unfallverhütungsvorschriften – mit den richtigen Antworten und Erklärungen. Der vollständige Fragenkatalog umfasst 60 Fragen, die du alle kostenlos online üben kannst.
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Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf Sachkundeprüfung §34a Unfallverhütungsvorschriften vor.
Erklärung: Die UVV sollen Beschäftigte schützen, indem sie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Gefahren am Arbeitsplatz verhindern. Es geht also immer um Sicherheit und Gesundheit, nicht um Gewinnmaximierung oder Haftungsverschiebung.

Erklärung: Unfallverhütungsvorschriften gelten immer für beide Seiten: Der Unternehmer muss sie umsetzen und die versicherten Mitarbeiter müssen sie einhalten.

Erklärung: Unfallverhütungsvorschriften sind verbindlich, keine bloßen Empfehlungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder für Unternehmer und Versicherte sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung.

Erklärung: Ein Sicherheitsbeauftragter ist erst ab 20 Beschäftigten vorgeschrieben. Merke: Grenze für den Sicherheitsbeauftragten = 20 Personen im Betrieb.

Erklärung: Nach DGUV Vorschrift 23 muss der Unternehmer eine schriftliche Dienstanweisung erstellen, in der das sicherheitsgerechte Verhalten genau festgelegt ist. Sie ist nicht nur für spezielle Bereiche wie Geld- und Werttransport vorgeschrieben, sondern gilt allgemein für den Sicherheitsdienst.

Erklärung: Im Sicherheitsdienst gilt nach DGUV Vorschrift 23 ein striktes Alkoholverbot: Weder während der Arbeit noch in einem angemessenen Zeitraum vor Dienstbeginn dürfen Alkohol oder andere berauschende Mittel konsumiert werden.

Erklärung: Die DGUV Vorschrift 23 verlangt kein bestimmtes Modell wie S3-Schuhe, sondern dass das Schuhwerk den Fuß sicher umschließt, eine rutschhemmende Sohle hat und flach ist. Entscheidend sind also sicherer Halt und Rutschfestigkeit, nicht Farbe oder Marke.

Erklärung: Jedes Objekt ist anders, deshalb muss die spezielle Einweisung immer vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit im jeweiligen Objekt erfolgen, nicht erst später oder nur auf Wunsch des Auftraggebers.

Erklärung: Nach DGUV Vorschrift 23 sind im Wachdienst Waffen verboten, die wie echte Schusswaffen wirken und eine besondere Gefährdung darstellen. Dazu zählen ausdrücklich Schreckschusswaffen, auch wenn sie „nur“ Reiz- oder Knallmunition verschießen.

Erklärung: Bei Dunkelheit müssen Sicherheitsmitarbeiter ihre Umgebung gut sehen können. Dafür ist eine einfache, aber leistungsfähige Handleuchte (Taschenlampe) vorgeschrieben – keine speziellen Nachtzielgeräte oder Waffen.

Erklärung: Bei besonders gefährlichen Sicherungstätigkeiten wird zur eigenen Sicherheit und besseren Kontrolle immer in einer Doppelstreife gearbeitet. Zwei Sicherheitskräfte können sich gegenseitig schützen, unterstützen und Situationen besser einschätzen.

Erklärung: Für Arbeitsunfälle im Bewachungsgewerbe ist nicht die Krankenkasse zuständig, sondern die gesetzliche Unfallversicherung über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die VBG ist die spezielle Berufsgenossenschaft für Wach- und Sicherheitsunternehmen.

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