Hausrecht im Parkhaus richtig anwenden
Als Security-Mitarbeiter übst du das Hausrecht im Auftrag des Betreibers aus. Du darfst Personen bei Verstößen gegen die Parkhausordnung vom Grundstück verweisen.
Das Hausrecht ist dein wichtigstes Werkzeug bei der Arbeit im Parkhaus. Als Security-Mitarbeiter übst du dieses Recht nicht für dich selbst aus, sondern stellst den verlängerten Arm des Betreibers dar. Diese sogenannte Besitzdiener-Funktion erlaubt es dir, die Einhaltung der Parkhausordnung konsequent durchzusetzen. Jeder Besucher schließt durch das Befahren oder Betreten des Geländes einen stillschweigenden Vertrag ab und muss sich an die aufgestellten Regeln des Parkhausbetreibers halten.
Verstößt jemand gegen diese Ordnung – etwa durch wildes Urinieren, das Blockieren von Fluchtwegen, starkes Rauchen oder aggressives Verhalten –, bist du berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen und die Person des Platzes zu verweisen. Gerade in Großstädten, in denen die Anonymität hoch ist, gehört das zum Schichtalltag. Wenn du beispielsweise in einem riesigen und verwinkelten Parkhaus in der Hauptstadt arbeitest, ist fundiertes rechtliches Wissen, wie es bei der §34a Sachkundeprüfung in Berlin vermittelt wird, unerlässlich, um in Stresssituationen sicher aufzutreten.
Wichtig ist jedoch die Grenze deiner Befugnisse: Das Hausrecht gibt dir keine polizeiliche Gewalt. Weigert sich die Person, das Grundstück nach Aufforderung zu verlassen, begeht sie einen Hausfriedensbruch nach § 123 StGB. In diesem Fall forderst du sie ein letztes Mal unmissverständlich auf. Bleibt sie stur, alarmierst du die Polizei. Du darfst niemanden allein auf Basis des Hausrechts gewaltsam vor die Tür zerren oder körperlich angehen. Das Hausrecht berechtigt dich zur Aufforderung, nicht zur direkten Ausübung von Zwang. Bleibe daher in der Kommunikation stets sachlich, verweise klar auf die Hausordnung und behalte einen kühlen Kopf.
Täter bei Vandalismus festhalten: Das Jedermannsrecht
Wenn du jemanden auf frischer Tat beim Beschädigen von Autos ertappst, greift das Jedermannsrecht nach Paragraph 127 StPO. Du darfst den Täter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, sofern Fluchtgefahr besteht.
Parkhäuser sind leider ein beliebter Ort für Vandalismus. Abgetretene Außenspiegel, zerkratzter Autolack oder eingeschlagene Seitenscheiben gehören zum traurigen Alltag. Wenn du während deines Kontrollgangs jemanden auf frischer Tat bei einer solchen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) ertappst, greift für dich als privater Sicherheitsmitarbeiter das sogenannte Jedermannsrecht nach § 127 Abs. 1 StPO (Strafprozessordnung). Dieses Recht erlaubt es dir, den Täter festzuhalten, bis die Polizei am Tatort eintrifft.
Damit du das Jedermannsrecht legal anwenden darfst, müssen allerdings zwei strenge Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Auf frischer Tat ertappt oder verfolgt: Du musst den Täter direkt bei der Sachbeschädigung beobachten oder ihn unmittelbar danach auf der Flucht stellen. Ein bloßer Verdacht oder eine Beobachtung auf den Kameraaufzeichnungen vom Vortag reichen für eine Festnahme durch dich nicht aus.
- Fluchtgefahr oder Identität nicht feststellbar: Der Täter versucht offensichtlich wegzulaufen, oder du kannst seine Identität nicht zweifelsfrei klären, weil er sich beispielsweise weigert, dir einen Ausweis zu zeigen.
Greift das Jedermannsrecht, darfst du angemessenen körperlichen Zwang anwenden, um die Person am Verlassen des Parkhauses zu hindern. Das kann das Festhalten am Oberarm oder das physische Versperren des Fluchtweges sein. Beachte dabei immer strikt die Verhältnismäßigkeit: Du darfst niemanden schwer verletzen oder unverhältnismäßig brutal zu Boden ringen, nur weil er einen Kratzer im Lack hinterlassen hat. Sobald die Person sicher festgehalten ist, musst du unverzüglich die Polizei verständigen. Es ist dir zudem strengstens untersagt, den Täter zu verhören oder seine Taschen eigenmächtig nach Tatwerkzeug zu durchsuchen.
Notwehr und Nothilfe bei Angriffen
Wirst du oder eine andere Person im Parkhaus angegriffen, bist du durch Paragraph 32 StGB zur Notwehr berechtigt. Deine Verteidigung muss zwingend verhältnismäßig sein und darf nur den gegenwärtigen Angriff abwehren.
Die Arbeit im Parkhaus kann schnell unübersichtlich und gefährlich werden. Wenn Täter bei Vandalismus ertappt werden oder unbefugte Personen das Gelände verlassen sollen, reagieren einige plötzlich mit offener Gewalt. In solchen riskanten Momenten bist du vom Gesetzgeber nicht schutzlos gestellt: § 32 StGB sichert dir das Recht auf Notwehr zu. Notwehr ist die Verteidigung, die zwingend erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von dir selbst abzuwenden. Beschützt du eine andere Person im Parkhaus, etwa einen angegriffenen Kunden an der Kasse, spricht man von Nothilfe.
Damit deine Abwehrhandlung rechtlich durch die Notwehr gedeckt ist, musst du bestimmte Grundregeln strikt befolgen:
- Gegenwärtiger Angriff: Der Angriff muss unmittelbar bevorstehen, gerade in diesem Moment stattfinden oder noch andauern. Sobald der Angreifer von dir ablässt und wegläuft, ist der Angriff beendet. Wenn du ihm dann hinterherrennst und zuschlägst, handelst du nicht mehr in Notwehr, sondern machst dich selbst strafbar.
- Rechtswidrigkeit: Der Angriff des Gegenübers muss objektiv gegen das Gesetz verstoßen, wie es bei Körperverletzung der Fall ist.
- Erforderlichkeit: Du darfst dich entschlossen verteidigen, musst aber immer das mildeste Mittel wählen, das den Angriff sicher und endgültig beendet.
Besonders an Orten mit hoher Frequentierung und nahegelegenen Ausgehvierteln, wie man sie oft in der Mainmetropole findet, ist rechtssicheres Reagieren überlebenswichtig. Eine fundierte Ausbildung, etwa über die §34a Sachkundeprüfung in Frankfurt am Main, schult genau dieses juristische Augenmaß unter Stress. Du darfst den Angreifer kompromisslos abwehren, ihn aber unter keinen Umständen aus Rache bestrafen.
Umgang mit unbefugten Personen und Obdachlosen
Parkhäuser ziehen oft unbefugte Personen an, die dort Schutz suchen. Hier ist eine ruhige, deeskalierende Ansprache wichtig, bevor du konsequent das Hausrecht durchsetzt.
Parkhäuser bieten Schutz vor Regen, Schnee, Kälte und Wind. Daher ziehen sie oft Obdachlose, Drogenabhängige oder andere unbefugte Personen an, die dort nicht ihr Auto parken, sondern einfach ein trockenes Plätzchen oder einen Schlafplatz suchen. Als Security-Mitarbeiter bist du dafür verantwortlich, dass das Parkhaus für die zahlenden Kunden sicher, sauber und angstfrei nutzbar bleibt. Hier ist jedoch großes Fingerspitzengefühl gefragt, denn du hast es sehr oft mit Menschen in extremen psychischen oder physischen Ausnahmesituationen zu tun.
Der erste Schritt sollte immer eine ruhige, deeskalierende Ansprache sein. Vermeide aggressives Auftreten, laute Befehle oder abfällige Bemerkungen. Gehe stattdessen bestimmt, aber respektvoll auf die Personen zu. Erkläre rein sachlich, dass es sich um ein Privatgelände handelt und die Hausordnung das Verweilen ohne Fahrzeug leider strikt untersagt. Gib ihnen eine realistische Frist von wenigen Minuten, um ihre Habseligkeiten in Ruhe zu packen und den Ort freiwillig zu verlassen.
In den allermeisten Fällen reicht diese klare, aber menschliche Kommunikation völlig aus. Sollten sich die Personen jedoch weigern, greift wieder dein Hausrecht. Du sprichst einen formellen Platzverweis aus. Bei hartnäckiger Weigerung, Beleidigungen oder einer sehr aggressiven Stimmung solltest du nicht den Helden spielen, sondern die Polizei zur Durchsetzung des Hausrechts hinzuziehen. Vermeide es nach Möglichkeit, selbst körperlichen Zwang anzuwenden. Bei dieser Personengruppe besteht oft ein hohes Verletzungs- und Infektionsrisiko, zudem können Situationen extrem schnell unberechenbar eskalieren. Deine primäre Aufgabe ist die Sicherung des Objekts, nicht die gewaltsame Lösung sozialer Probleme.
Vorfälle gerichtsfest dokumentieren
Jeder Vandalismus-Vorfall und jede Ausübung von Zwang muss detailliert in das Wachbuch eingetragen werden. Eine lückenlose Dokumentation mit Fotos und Zeugen schützt dich bei rechtlichen Nachspielen.
Im privaten Sicherheitsgewerbe gilt der ungeschriebene Grundsatz: Was nicht aufgeschrieben wurde, ist nie passiert. Die absolut korrekte und lückenlose Dokumentation von Vorfällen im Parkhaus schützt dich vor späteren falschen Anschuldigungen und hilft dem Betreiber massiv bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Täter. Egal ob es sich um einen festgestellten Vandalismus-Schaden, einen ausgesprochenen Platzverweis oder den Einsatz von körperlichem Zwang nach dem Jedermannsrecht handelt – alles muss unverzüglich und detailliert in das Wachbuch eingetragen werden.
Eine gute Meldung beantwortet immer die klassischen W-Fragen der Kriminalistik: Wer, was, wann, wo, wie und warum. Notiere die genaue Uhrzeit, das betroffene Parkdeck und die exakte Parkplatznummer. Wenn Fahrzeuge beschädigt wurden, schreibe das amtliche Kennzeichen, die Automarke, die Farbe und die genaue Art der Beschädigung auf. Fertige, wenn es dein Diensthandy erlaubt, Fotos des Schadens an, achte dabei aber darauf, die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Personen nicht zu verletzen.
Falls es Zeugen gab, versuche unbedingt deren Namen und Handynummern zu notieren, bevor sie in ihr Auto steigen und das Parkhaus verlassen. Neutrale Zeugenaussagen sind bei späteren Gerichtsverfahren oft das Zünglein an der Waage. Ein sauber geführtes Wachbuch beweist, dass du deine Pflichten ernst nimmst und völlig regelkonform gearbeitet hast. Wer in Bayern im Dienst steht, lernt schon bei der §34a Sachkundeprüfung in München, wie wichtig ein präzises Meldewesen für den Eigenschutz ist. Je genauer und objektiver du dokumentierst, desto unangreifbarer bist du bei juristischen Nachspielen.
Wenn du dein rechtliches Wissen weiter vertiefen und dich optimal auf den Security-Alltag vorbereiten möchtest, findest du alle wichtigen Infos zur Vorbereitung auf sachkundepruefung34a.de.



