Datenschutz und Persönlichkeitsrechte im Dienst
Das Filmen von Personen ohne deren Einwilligung ist eine Straftat nach dem Kunsturhebergesetz und verstößt gegen die DSGVO. In der Sachkundeprüfung wird streng geprüft, ob du das Recht am eigenen Bild respektierst.
Ein kurzes Video während der Streife, ein lustiger Tanz im leeren Einkaufszentrum oder eine vermeintlich witzige Auseinandersetzung mit einem Störer am Einlass – was auf Plattformen wie TikTok für schnelle Klicks sorgt, ist rechtlich ein absolutes Minenfeld. Als Sicherheitsmitarbeiter bewegst du dich ständig im Spannungsfeld sensibler Daten. Das Filmen von Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung ist nicht nur unprofessionell, sondern stellt in den meisten Fällen eine klare Straftat dar.
Hier greift in erster Linie das Kunsturhebergesetz (KUG), welches das Recht am eigenen Bild regelt. Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Sobald du Passanten, Kunden oder auch Kollegen ungefragt filmst und das Material ins Netz stellst, machst du dich strafbar. Gerade bei Großveranstaltungen, wie sie oft von Absolventen der §34a Sachkundeprüfung in Berlin betreut werden, ist die Verlockung groß, das pulsierende Geschehen mit dem Smartphone festzuhalten. Doch auch hier gilt: Die Menge an Menschen hebt die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen nicht auf, sobald bestimmte Personen fokussiert werden.
Zusätzlich greift die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein Video oder Foto, auf dem eine Person erkennbar ist, gilt als Verarbeitung personenbezogener Daten. Ohne rechtliche Grundlage, wie eine schriftliche Einwilligung, ist diese Verarbeitung illegal. In der IHK-Prüfung wird sehr streng darauf geachtet, ob du den Unterschied zwischen privatem Vergnügen und dienstlicher Pflichtenkollision kennst. Du musst in der Lage sein, Situationen richtig einzuschätzen und das Smartphone im Zweifelsfall immer in der Tasche zu lassen. Das Wissen um diese Gesetze schützt dich vor teuren Abmahnungen, Schmerzensgeldforderungen und dem sofortigen Verlust deines Arbeitsplatzes.
Hausrecht und Betriebsinterna auf Social Media
Der Auftraggeber übt das Hausrecht aus und verbietet in der Regel jegliche Foto- und Videoaufnahmen auf dem Gelände. Wer betriebliche Abläufe auf TikTok teilt, riskiert eine fristlose Kündigung und Schadensersatzforderungen.
Ein weiterer kritischer Punkt bei der Nutzung von Social Media im Dienst betrifft das Hausrecht und den Schutz betrieblicher Interna. Das Hausrecht wird vom Eigentümer oder dem rechtmäßigen Besitzer eines Objekts ausgeübt und in der Regel für die Dauer deines Einsatzes an dich als Sicherheitsmitarbeiter delegiert. Dies bedeutet jedoch nicht, dass du auf dem Gelände tun und lassen kannst, was du willst. Der Auftraggeber verbietet fast immer jegliche Form von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen auf seinem Betriebsgelände.
Wenn du Einblicke in die betrieblichen Abläufe auf TikTok oder Instagram teilst, riskierst du massive rechtliche Konsequenzen. Wer beispielsweise im Werkschutz nach der §34a Sachkundeprüfung in München in hochsensiblen Industriebetrieben arbeitet, unterschreibt im Vorfeld extrem strenge Richtlinien. Das Teilen von scheinbar harmlosen Videos kann dazu führen, dass du dich schadensersatzpflichtig machst und fristlos gekündigt wirst.
Folgende Dinge dürfen unter keinen Umständen auf Social Media auftauchen:
- Aufnahmen aus der Sicherheitszentrale, insbesondere Bildschirme von Überwachungskameras.
- Detaillierte Einblicke in Gebäudepläne, Fluchtwege oder Schließsysteme.
- Das Zeigen von Dienstausweisen, Zugangskarten oder spezifischen Schlüsseln.
- Videos, die deutlich machen, wo sich wertvolle Güter oder Kassenbereiche befinden.
- Sichtbare Firmenlogos des Auftraggebers in Verbindung mit unangemessenem Verhalten.
Selbst wenn du in einem leeren Flur tanzt, zeigst du Details der Gebäudeinfrastruktur. Täter können solche Videos analysieren, um Kameras ausfindig zu machen oder Laufwege des Sicherheitspersonals zu studieren. Der Arbeitgeber wertet ein solches Verhalten zu Recht als massiven Vertrauensbruch, da du die Sicherheit des Objekts, für deren Gewährleistung du eigentlich bezahlt wirst, aktiv gefährdest.
Verschwiegenheitspflicht als Sicherheitsmitarbeiter
Arbeitsverträge im Bewachungsgewerbe enthalten strikte Geheimhaltungsklauseln, die auch für Beiträge auf Social Media gelten. Das Ausplaudern von Einsatzorten oder Sicherheitsvorkehrungen ist ein absolutes Tabu.
Die Verschwiegenheitspflicht ist einer der wichtigsten Grundpfeiler im Bewachungsgewerbe. Jeder Arbeitsvertrag in dieser Branche enthält strikte Geheimhaltungsklauseln, die nicht mit dem Ende der Schicht ablaufen, sondern dauerhaft gültig sind. Diese vertragliche Pflicht erstreckt sich vollumfänglich auf alle deine Aktivitäten im Internet und auf Social Media. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und "Privat" ist ein Profil selten wirklich.
Das Ausplaudern von Einsatzorten, Schichtzeiten oder spezifischen Sicherheitsvorkehrungen ist ein absolutes Tabu. Ein kurzer Post wie "Wieder allein auf Nachtschicht im Industriegebiet" mag harmlos klingen, ist aber eine wertvolle Information für Kriminelle. Du signalisierst damit öffentlich, dass das Objekt personell schwach besetzt ist. Ob im Hafenbereich, im Einzelhandel oder beim Veranstaltungsschutz – wer die §34a Sachkundeprüfung in Hamburg ablegt, wird schnell lernen, dass absolute Diskretion das oberste Gebot in diesem Beruf ist.
Auch Gespräche, die du während deines Dienstes aufschnappst, oder Vorkommnisse mit Kunden, Mitarbeitern des Auftraggebers oder Störern unterliegen der Geheimhaltung. Selbst wenn du keine Namen nennst: Wenn du auf TikTok eine Geschichte erzählst, die durch Kontextwissen (dein Arbeitsort, deine Uniform) einer bestimmten Person oder einem Vorfall zugeordnet werden kann, hast du deine Verschwiegenheitspflicht verletzt. Wachdienste überwachen zunehmend die Social-Media-Aktivitäten, in denen ihr Firmenname markiert wird. Wer sich profilieren möchte, indem er von gefährlichen Einsätzen oder besonderen Vorkommnissen prahlt, beweist dem Arbeitgeber lediglich, dass er für verantwortungsvolle Aufgaben im Sicherheitsbereich charakterlich nicht geeignet ist.
Konsequenzen für die Sachkundeprüfung nach §34a
Prüfer der IHK konstruieren gezielt Fallbeispiele zu Social Media im Dienst. Du hast rechtliche Verstöße sofort zu erkennen und die entsprechenden Gesetze wie das BDSG oder BGB zu benennen.
Die Prüfer der Industrie- und Handelskammern (IHK) haben ihre Fragenkataloge längst an die Realität der digitalen Welt angepasst. In der Sachkundeprüfung musst du damit rechnen, dass gezielt Fallbeispiele zu Social Media und der Handynutzung im Dienst konstruiert werden. Das bloße Auswendiglernen von Paragrafen reicht hier nicht aus; du musst das Recht anwenden und Fehlverhalten sofort identifizieren können.
Besonders an großen Prüfungsstandorten wie bei der §34a Sachkundeprüfung in Frankfurt am Main legen die Prüfausschüsse im mündlichen Teil enormen Wert auf praxisnahe Fallbeispiele. Dir wird beispielsweise die Situation geschildert, dass ein Kollege einen renitenten Ladendieb filmt und das Video in eine WhatsApp-Gruppe schickt oder auf TikTok postet. Deine Aufgabe ist es dann, die Situation rechtlich sauber aufzudröseln.
Folgende rechtliche Aspekte musst du in solchen Prüfungssituationen fehlerfrei benennen und erklären können:
- BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Verletzung des Hausrechts (§ 858 ff. BGB) sowie vertragliche Pflichtverletzungen, die zu Schadensersatz führen (§ 280 BGB).
- KUG (Kunsturhebergesetz): Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild (§ 22, § 33 KUG).
- StGB (Strafgesetzbuch): Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB) oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), falls in sensiblen Bereichen gefilmt wird.
- BDSG und DSGVO: Unerlaubte Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten.
Wer in der Prüfung bei solchen Fallbeispielen zögert oder das Filmen im Dienst verharmlost, fällt unweigerlich durch. Die Prüfer wollen sehen, dass du die Reife und das rechtliche Fachwissen besitzt, um den Beruf des Sicherheitsmitarbeiters professionell und rechtskonform auszuüben.
Wenn du dich optimal auf diese und weitere rechtliche Themen der IHK-Prüfung vorbereiten möchtest, findest du alle wichtigen Informationen auf sachkundepruefung34a.de.



